Kitzrettung 2023: Jetzt Drohnenförderung beantragen

Gute Nachrichten für Kitzretter: Ab sofort können bis zum 30. Juni 2023 wieder Förderanträge gestellt werden für den Kauf von Drohnen zur Kitzrettung. Der Fördertopf übernimmt 60 Prozent des Kaufpreises, jedoch maximal 4.000 Euro pro Drohne. Je Antragsteller werden maximal zwei Drohnen gefördert.

60% des Kaufpreises werden übernommen

Durch den Einsatz von Drohnen mit geeigneten Wärmebildkameras steht eine effiziente Technik zur Verfügung, um Wildtiere und vor allem Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren. Aus diesem Grund hat sich das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auch in diesem Jahr dazu entschlossen, die Anschaffung solcher Drohnen für einen festgelegten Kreis von Anwendern mit einem Volumen von 2 Millionen Euro zu fördern.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind laut BMEL „eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehört.“ Jagdgenossenschaften und Vereine in Gründung sind demnach nicht antragsberechtigt.

Wie viele Drohnen werden gefördert?

Gefördert werden pro Antragsteller maximal zwei Drohnen.

Achtung: Wenn Sie im Jahr 2021 und/oder 2022 bereits Förderung für eine oder mehr Drohnen erhalten haben, beachten Sie bitte folgendes: Es werden durch das Förderprogramm in der Regel maximal vier Drohnen gefördert. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine 5. und 6. Drohne zur Förderung zu beantragen, wenn dieses hinreichend begründet wird. Dazu ist dem Antrag eine Erläuterung beizufügen. Nähere Infos dazu finden Sie in den FAQs des BMEL

Welche Drohnen werden gefördert?

Die Drohne muss mindestens folgende technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen:

• Echtbildkamera mit integrierter/ kompatibler Wärmebildkamera
• Mindestflugzeit 20 Minuten
• Home Return Funktion

Wir empfehlen die brandneue Drohne DJI Mavic 3T, die Sie jetzt bei FRANKONIA bestellen können und die in Kürze ausgeliefert wird.

Die Förderrichtlinie beinhaltet übrigens auch die Anschaffung von zusätzlichem Equipment wie weitere Akkus, Propeller, Kabel, Ladegeräte, Transportbehälter.

Achtung: Drohnen, die vor der Antragstellung und Eingangsbestätigung erworben wurden, werden nicht zur Förderung zugelassen!

Wo wird die Förderung beantragt?

Das zweistufige Antragsverfahren erfolgt standardmäßig online. Für jede Drohne ist ein separates Formular auszufüllen. Auf Anfrage können Anträge auch postalisch übermittelt werden.

Erste Stufe: Interessensbekundung an der Teilnahme am Förderprogramm

Der Antragssteller bekundet sein Interesse an der Teilnahme der Fördermaßnahme und beantragt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Dazu muss das Formular online vollständig ausgefüllt und per Mausklick übermittelt werden. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Anschließend kann der Antragssteller im Antragsportal seine Eingangsbestätigung herunterladen, speichern und ausdrucken. Mit dem Vorliegen der Eingangsbestätigung ist die erste Stufe des Antragsverfahrens abgeschlossen und Sie können mit der Anschaffung der Drohne beginnen.
Nur Drohnen, die nach dem Erstelldatum der Eingangsbestätigung bestellt und erworben wurden, können zur Auszahlung der Förderung zugelassen werden!

Hier können Sie bis einschließlich 30. Juni 2023 den Antrag auf Drohnenförderung stellen. 

Zweite Stufe: Antrag auf Auszahlung der Förderung

Eine Bearbeitung der Auszahlung erfolgt nur mit einer Eingangsbestätigung der ersten Stufe und Vorlage aller erforderlichen Dokumente. Für diesen Antrag ist eine Unterschrift zwingend erforderlich. Entweder per nPA Verfahren (Authentifizierung durch den elektronischen Personalausweis), oder handschriftlich auf dem vollständigen Antragsformular. Die Antragsfrist für die zweite Stufe (Auszahlungsantrag) endet am 1. September 2023.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Richtlinie zur Rehkitzrettung und den FAQs des BMEL

27 Antworten

  1. Nachdem unser Jagdpächter nur Sprüche macht, aber aktiv gar nichts tut, wäre ich bereit gewesen, als Landwirt und Jäger , auch Lohnunternehmer, ( Nicht Pächter ) mir eine Drohne zuzulegen, und damit auch Kitze zu suchen .

    Die Warnung der Jagdverantwortlichen war, wenn du das machst, zeigen wir dich an als Wilderer , du hast auch kein Recht die Kitze anzufassen und einzusperren, dich bringen wir in den Knast !!
    Die Reaktion war dann, der nächste Schlepper bekommt 60 Ps mehr. das Mähwerk dann 16 mtr. Breite, und einen Aufbereiter, der alles Zerstückelt, und ein Förderband zum sauberen ablegen.
    Soweit zur Bereitschaft der Jäger und Ihrer Helfer !

    1. Hallo Karl
      nachdem ich einmal nachgefragt habe.
      Der Jäger kann Dir die Suche nicht verbieten. Er kann dich auch nicht wegen Wilderei anzeigen, da du kein Tier dem Lebensraum entnimmt und die Kitze nur „SICHERST“ ist dies keine Wilderei. Du kommst hier nur deiner Verpflichtung als Landwirt nach die Tiere vor einem unnötigen Leid zu bewahren. Der Jäger kann da machen was er möchte er hat aber keine Handhabe gegen Dich. Wäre dies anders hätte man mich in den letzten Jahren etliche Male verklagen müssen. Ich bin Jäger u. ehrenamtlicher Rehkitzretter. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest beauftragen einen Rehkitzretter Verein mit der Suche denen kann der Revierinhaber gar nichts.
      Grüße Uwe

    2. Das ist aber ein merkwürdiger Jäger. Normalerweise haben Jäger doch ein Interesse an der Wildhege. Ja, auch damit man die Rehe später jagen kann, wenn sie ausgewachsen sind – da braucht man nichts beschönigen. Jedoch sollte kein Jäger ein Interesse an verstümmelten oder toten Rehkitzen haben. Auch ein Bauer hat eigentlich nichts davon sich die Ernte durch Teile toter Rehkitze im Heu zu versauen. Das müssen merkwürdige Sadisten sein auf die du da gestoßen bist. Die Einzigen mit Interesse an weniger Rehen sind Forstwirte. Aber selbst die wollen das nicht auf diese Art, behaupten ich jetzt mal.

  2. Hallo Karl,

    Mein Tipp an Dich wenden Dich hier an einen Rehkitzretter Verein. Wenn hier die Jäger die Mitarbeit verweigert nehmen wir auch rechtliche Schritte vor. Es kann nicht sein das der Landwirt hier doppelt gestraft werden soll. Tut er vor der Mahd nichts wird der Landeirt unter unständen nach dem Tierschutz angezeigt und ihm drohen min 10.000,- EUR Strafe. Möchte er was tun, auch als Jäger in einem fremden Revier, droht man ihm mit Anzeige wegen Wikderei. Das ist Irrsinn. Ich bin selbst Jäger und Tierschützer im Rehkitzretter Verein. Solch Aussagen sind mir nicht Fremd. Der Tierschutzverein klagt aber gegen solche Pächter/Revierinhaber wenn Kitze zu Tode kommen.. Blöd nur wenn er darauf besteht mit Hunden das Feld abzusuchen.

  3. Ich hätte gerne erfahren, was dieses Gerät ohne Förderung kostet, um es für mich als Revierinhaber und Jäger anzuschaffen.
    Ich möchte nicht streiten, sondern einfach nur gewissenhaft handeln können.

    1. Hallo Herr Dr. Hirsch,

      vielen Dank für Ihr Interesse. Die Drohne kostet aktuell 5.399 Euro.

      Viele Grüße
      Ihr FRANKONIA Team

  4. Diese Aufgabe würde mich sehr interessieren. Und durch die Förderung kostet so eine Drohne zwar immer noch einen haufen Geld. – Ist aber bezahlbar.
    Wie finde ich einen Rehkitzretter Verein in Bremen und Umbebung?

    Beste Grüße

    Lutz Wichmann

    1. Hallo Herr Wichmann,

      Nur die Drohne alleine ist hier nur ein Part der benötigt wird. Die Drohne wird in der Regel mit einem bis 2 Akkus ausgeliefert. Diese reichen Erfahrungsgemäß aber nicht aus.
      Wir arbeiten zu Teilen mit bis zu 9 Akkus d.h. für jeden weiteren Akku nochmal 150,- EUR
      Dazu kommt in der Regel ein zweiter Monitor (größerer Monitor) auf dem man die Funde besser ausmachen kann (nochmal etwa 50,- bis 450,- EUR) sowie eine Taugliche Nachtflugbeleuchtung (180,- EUR) damit man die Drohne auch bei Dunkelheit gefahrlos fliegen kann.

      Ich nutze dann noch eine Halterung für ein Stativ bzw. einen Brustgurt für die Fernbedienung sowie einen „dritten 15Zoll Monitor“ für den Co-Piloten. Sie sollten immer zu zweit Fliegen damit einer auf den Monitor achten kann und die Funde meldet und Sie selber die Drohne im Auge behalten können. Ein Baum bewegt sich manchmal schneller als man denken mag und dann sind 5.300 EUR Schrott.

      Des weiteren Empfehle ich Funkgeräte (4 bis 6 Stück) um Kontakt mit den „Läufern“ zu halten damit Sie diese sauber an das Kitz heran führen können.

      Unterm Strich sind Sie mit aller Ausrüstung die Sie benötigen um das einigermaßen Sinnvoll zu händeln schnell bei einem Betrag um die 10.000 EUR angekommen. Bei mir waren es knapp 8.500,- EUR aber bei der neuen Drohne sind die Akkus etwas teuerer als beim Vorgänger und der Vorgänger selbst war etwas günstiger.

      Ich wünsche Ihnen viel Erfolg wenn Sie sich entschließen sollten die Rehkitzrettung zu unterstützen !
      MfG Uwe Weidner

  5. Warum sind bei der Föderung Jagdgenossenschaften und Jäger ausgenommen? Das sind die,die ein großes Interesse an der Rehkitzrettung haben!

  6. Hallo,

    Wer selbst nicht aktiv an der Suche teilnehmen kann aber trotzdem helfen will, ich habe eine Spendenaktion gestartet.
    Ziel ist es, das Geld für eine Wärmebilddrohne zusammen zu bekommen. Ich würde sie bei Frankonia bestellen sobald das nötige Geld zusammen ist.
    Der link dazu:
    https://gofund.me/ac279564

    Ich danke euch für eure Hilfe.
    Gerne darf der link auch geteilt werden, je mehr davon wissen, desto besser ist es.

    1. Hallo Matthias ,
      sei mir bitte nicht Böse und verstehe mich nicht falsch.
      Aber es wäre eventuell Sinnvoll wenn Du dazu Schreiben würdest wo Ihr tätig sein würdet und wie Ihr Organisiert seid. Jägerschaft , Tierschutzverein oder wie auch immer.
      Ich habe leider auch schon erlebt das solche Kampagnen gestartet wurden und die Gelder sonst wohin geleitet wurden.
      Verstehe das jetzt bitte nicht falsch ich möchte Dir da nichts unterstellen.
      Auch wäre es interessant zu Wissen wie hoch euer Eigenanteil ist oder ob ihr 100% versucht aufzutreiben.
      Ich habe leider vor kurzem meine DJI M2EA nach nur einem Jahr im Einsatz verkauft und mir die M30T zugelegt.
      Leider kommt dein Beitrag hier 4 Wochen zu spät sonst hätte ich Dir ein wirklich gutes Angebot machen können mit allem Zubehör und 9 Akkus.

      1. Hallo Uwe,

        Danke für deine ehrlichen Worte, ich weiß deine Ehrlichkeit zu schätzen.

        Unser Einsatzgebiet ist der Raum Straubing, da ich hier schon Kontakt zu Jägern habe. Ich war auch schon mehrmals mit auf der Jagd.
        Der Grund warum ich die Kampagne gestartet habe war, dass ich immer wieder gehört habe, dass die Vereine ausgelastet sind. Ich bekomme täglich mehrere Nachrichten in denen ich aufs übelste beschimpft werde. Langsam bin ich schon am zweifeln ob das ganze eine so gute Idee war.
        Die mavic 2 enterprise advance ist auch ein gutes Gerät, ich hatte die 1 Pro und die 2 pro.
        Die m30 darf ich nicht fliegen mit meinem Führerschein, ich habe nur den A1 und A3.
        Wie die rechtliche Lage ist, mit einer Wärmebild Drohne auf Schwarzwildjagd zu gehen weiß ich nicht, würde mich aber interessieren.

        1. Hallo Matthias,

          Verstehe zwar nicht wieso man Dir Nachrichten schickt in denen man Dich beschimpft weil Grundsätzlich arbeitest Du da an einer guten Sache.
          Nicht jeder muss so verrückt sein und 17.000,- EUR aus eigener Tasche zu finanzieren. Der einzige der mich beschimpfte war meine Frau aber damit kann ich Leben 🙂
          Die M2EA ist von der Wärmebildkamera identisch mit der M3T wenn Du die also Kostengünstig erhalten kannst wäre das ein Tipp an Dich. Die schenken sich in der Wärmebilddarstellung nicht das geringste.

          Eine Drohen zur Jagd, ist aus Waidmännischen Gesichtspunkten der wohl nicht angebracht aber das mag nur meine Meinung sein.
          Wo die Drohne im Bereich der Jagd sinnvoll ist um vor z.B. der Erntejagd zu Prüfen ob die Sauen im Feld stehen aber spätestens mit Jagdbeginn ist die Drohne am Boden.
          Auch kann man Wildschäden z.B. im Mais sehr gut aufspüren und beurteilen, oder Einstände des Wildes prüfen.
          Aber direkt zur Jagd (weiß nicht was dein Gedanke dabei war) würde ich die Drohne nie nutzen wollen. Du schreckst mit der Drohne immer auch das Wild auf, was man in der Regel eher vermeiden will.

          Bei der Nachtjagd auf Schwarzwild bringt Dir die Drohne nicht viel weil Du Nachtfluggenehmigungen brauchst und die Drohne dann mit entsprechender Beleuchtung ausgestattet sein muss. Eine Begründung wie „zur Jagd auf Schwarzwild“ wird die das LFBA nicht genehmigen, dazu kommt dann eventuell noch die Lage des Reviers und dann ist es sowieso vorbei mit der Fluggenehmigung.

          Wieso darfst Du die M30T nicht fliegen ? Da aktuell noch keine EU-Zertifizierung für die M30T vorliegt (zumindest bis Gestern nicht) unterliegt die M30T noch den „alten“ Bestimmungen und die Fliegst Du mit der A1/A3 Lizenz.
          Ich bin aktuell auch am A2 dran aber nur weil eine Einstufung in die EU Zertifizierung der Luftfahrgeräte erfolgen soll, erst wenn diese vorliegt wird die A2 Lizenz zur Pflicht für die M30T.
          Ob die M30T ertüchtigt wird liegt aber noch bei DJI.

  7. Danke für deine Antwort Uwe,

    Die Flugzeit ist ein wesentlicher Unterschied meines Wissens nach. Die mavic 2 liegt glaub ich bei 25min die mavic 3 soll bei 45min liegen, das macht schon viel aus.
    Die Frage wegen der Jagd hab ich mir letztens nur selbst gestellt, weil wir ca 4 Stunden vor einem Feld gewartet haben bis die Sauen raus kommen, die hatten aber andere Pläne. Ein schöner Bock stand knapp 3m neben mir, das war schon eine schöne Erfahrung.
    Nebenbei spare ich auf den Jagdschein. Hab nur grad viel Geld für ein anderes Gewehr mit Optik ausgegeben. Wbk hab ich schon.
    Ich wollte nur helfen, aber habe gemerkt dass ich da auf zu viel Widerstand stoße.

  8. Hallo Matthias,
    Aus eigener Erfahrung wende dich doch mal an den Tierschutz in deiner Nähe bin mir sicher das es auch bei Dir Rehkitzretter gibt die Unterstützung suchen.
    Kenne das von uns das uns immer Läufer und Piloten fehlen und wir haben mittlerweile 5 Drohnen.
    Dein Ansatz ist gut würde mich da nicht abbringen lassen wenn du das willst.
    Gruß Uwe

  9. Hallo Uwe,

    Meines Wissens nach gibt es im Umkreis von 70km nur einen Verein mit einer Drohne, das war mitunter ein Grund warum ich diese Kampagne gestartet habe.

  10. Ich seh gerade, es ist sogar noch schlimmer. Von Passau bis Regensburg und von München bis Viechtach. Da sitze ich mit Straubing mitten drin.

  11. Hallo Ihr Lieben Tierschützer
    Euer Interesse ist zwar sehr verständlich, dafür aber die Vorschriften umso uneinsichtiger.
    Wollt vor 3 Jahren eine Drohne kaufen, bin Jäger , wollte auf meinen eigenen Flächen ( Landw. Betrieb in menem Eigentum ) die Kitze suchen, das Proplem mit 6 -8 Ersatzakkus war klar, auch dass dabei noch 5-6 Personen, morgens um 4. 00 uhr mitgehen müssen auch, die rechtliche Seite zur Kitzlagerung, muss vom Vetrinäramt genehmigt sein, das zur Arbeitsweise, fiansnziert hätte ich das selbst, ohne Zuschuss, weil kein Verein !
    Nun die Rechtliche Seite, als Privatmann , keinen Zuschuss, und ich wäre beim ersten Flug, ohne ein Kitz zu sehen schon als Wilderer in den Knast gegangen, sieh Info vom Deutschen Jagdgerichtstag , Scheriben war beim DJV veröffentlicht !
    Dann noch die Feststellung der Jagdpächter, wegen einem Kitz mache ich nichts, das hat keinen Marktwert, nur die frechen Baueren sofort anzeigen !
    Mit Freundlichen Grüßen, und Waidmannsheil
    Hainlein Karl

    1. Hallo Karl,
      Kann Dir da nicht ganz folgen.
      Ich bin seid Jahren in der Rehkitzrettung und die Argumentation das ein Veterinäramt Mitsprache bei der Lagerung der Kitze hat wäre mir neu. Die Behälter müssen groß genug sein für die Rehkitze aufnehmen zu können, Wir arbeiten dort mit großen Hundetransporttaschen.
      Das Du als Privatmann beim ersten Flug über ein Feld schon als Wilderer in den Knast gehst ist Unsinn. Die Drohne darfst Du als Privatmann entsprechend der Regeln des LBA erst mal überall fliegen wo es zulässig ist. Wenn das dein Feld oder auch nur ein Feld ist dann ist das erst mal so.
      Der Wilderei kann Dich wegen des Fluges erst mal niemand anzeigen. Was auch immer der Jagdgerichtstag da geschrieben hat aber das stimmt auf keinen Fall.
      Wilderei wird es mit der unberechtigten Entnahme des Wildes aus seinem Lebensraum, die Entnahme ist ein entfernen des Tieres aus seinem Lebensraum, wenn Du das Kitz also in eine Tasche setzt und diese nicht aus seinem Lebensraum entfernst ist dies keine Wilderei. Die Tasche musst du aber an den Rand des Feldes stellen du darfst Sie nicht ins Auto stellen und 5km fahren.
      Ich habe letztes Jahr über 800 ha abgesucht, mit dem Tierschutz wurden weitere 2000ha abgesucht. Keiner unserer Jäger hat sich je so Quer gestellt wie von Dir beschrieben.
      Ja wir haben auch Jäger die sich mit den techn. Aspekten schwer tun aber wenn Sie es einmal gesehen haben mag auch niemand von denen mehr mit dem Hund über das Feld latschen.
      Im übrigen ist der Landwirt gesetzlich verpflichtet sein Feld vor der Mahd abzusuchen, folgerichtig muss und kann er Funde die er vor der Mahd macht nur sichern oder die Mahd zu einem anderen Termin durchführen. Mir wäre in Deutschland noch kein Fall bekannt wo ein Landwirt wegen Wilderei verurteilt wurde weil er Rehkitze gesichert hat.
      Ich habe kein Ahnung wo Du her kommst aber da würde ich ja fast schon gerne mal eine Suche durchführen wollen um zu sehen wie der Jäger reagiert.

      1. Muss mir hier korrigieren nach einem neuen Urteil ist das Fangen des Wildes (hier das Rehkitz) bereits Wilderei. Dies darf nur in Absprache mit dem Jagdausübungsberechtigten durchgeführt werden.
        Sorry zu meiner Fehlinfo. !
        MfG Uwe Weidner

  12. Hallo Herr Weidner
    Die geschilderte Situation mit den Drohnen ging soweit, die Jägervereinigung ( Örtlicher Jägerverein ) hier hat der Vorsitzende wegen Drohungen gegen ihm wegen Haushaltsmittel-veruntreung , den Vorsitz hingeschmissen und aufgehört, obwohl er ein guter Mann gewesen ist.

    Die Nachfolger wollen keine Hilfe annehmen die aus den Jagdgenossen kommen, das hat aber mit den gehobenen Gesellschftssystem zu tun, das gleiche Passiert mit der Verbisslage : 45 % Wald-Flächen die wegen Verbiss seit 12 Jahren nicht mehr aufgeforstet werden ! Jägerkotzigkeit und Fetternwirtschaft unter den Freunden.
    Hier leidet der Wald und ganze klimafreundliche bepflanzen , und auch die Moral der Eigentümer !
    Viele Grüße
    Hainlein Karl

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