
Bleischrot in Feuchtgebieten verboten
Die Frist ist abgelaufen: Ab 16. Februar 2023 ist EU-weit der Einsatz von Bleischrot in Feuchtgebieten und einer drumherum liegenden Pufferzone verboten. Grund ist eine Änderung der europäische Chemikalienverordnung (REACH-Verordnung), die bereits 2021 erfolgte. Es galt …