Drückjagd in Corona-Zeiten – was ist zu beachten?

Sicherheit ist auf der Gesellschaftsjagd oberstes Gebot. Doch 2020 reicht es nicht mehr aus, Signalbekleidung zu tragen und auf den Kugelfang zu achten. Eine weitere Gefahr hält uns in Atem: das Corona-Virus. Anders als ein annehmender Keiler, ist die Gefahr unsichtbar, was sie umso heimtückischer macht. 

Maske tragen, Abstand halten, Hände waschen – das kennen wir inzwischen aus dem Alltag. Aber was bedeutet Corona für die Gesellschaftsjagd? Wie ändert sich der Jagdablauf? Was ist mit dem Brauchtum?

Manche können selbst mit Maske die Jagdsignale bewerkstelligen. Das dürfte aber sicher von der Art des Mundschutzes abhängen.

Der Bayerische Jagdverband hat für seine Jäger ein Hygiene-Konzept für Bewegungsjagen ausgearbeitet. Es zeigt auf, wie mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen (Stand September 2020) eine Drückjagd durchgeführt werden kann. Da keiner weiß, wie sich die gesetzlichen Corona Hygiene-Regelungen weiter entwickeln, ist das folgende Konzept zum Zeitpunkt der Drückjagd auf mögliche Verschärfungen (oder Vereinfachungen) hin anzupassen. 

Infektionsschutz-Vorgaben:

  • Nicht mehr als 200 Teilnehmer 
  • Begrüßung im Freien mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen
  • Anfertigung einer Anwesenheitsliste, um im Infektionsfall alle Kontaktpersonen ausfindig zu machen
  • Alle Faktoren zum Infektionsschutz im Voraus bedenken

Der Jagdleiter hat ein Schutz- und Hygienekonzept zu erarbeiten, dass auf Verlangen der Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.

Bei genügendem Abstand auf großen Plätzen kann beim Sammeln auf eine Gesichtsmaske verzichtet werden. Hier reicht es noch nicht ganz.

Empfehlungen für ein Schutz- und Hygienekonzept

Grundsätzlich gilt es, alle aktuell gültigen Regelungen zur Hygiene-Vorsorge zu berücksichtigen (jeweilige Landesbestimmungen beachten, die Vorgaben sind unterschiedlich). Dazu gehören:

  • Kontaktmöglichkeiten der Teilnehmer auf ein Mindestmaß beschränken
  • Sowie der Mindestabstand unterschritten wird, ist ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen
  • Kontaktdaten der Teilnehmer auf Anforderung den zuständigen Gesundheitsbehörden übermitteln.
  • Personen mit Erkältungssymptomen dürfen nicht teilnehmen
  • Möglichkeit zum Händewaschen (inkl. Flüssigseife und Papierhandtüchern) schaffen
So kennt man das bisher. Auf einem Anhänger beim Treibjagdtransport geht es zwangsläufig eng zu, deshalb muss unbedingt ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Verhinderung von Kontaktmöglichkeiten

  • Die Jagdgäste per Telefon, E-Mail oder Post einladen und auf die Besonderheiten einer Jagd in Corona-Zeiten hinweisen
  • Kopie oder Scan von Jagdschein und Schießnachweisen vorab anfordern
  • Platz für Sammeln der Jäger (Begrüßung, Pause, Streckelegen) so wählen, dass Mindestabstand von 1,5 Meter eingehalten werden kann
  • Auch auf der Jagd sollten Schützen, Treiber und Hundeführer den Mindestabstand einhalten
  • Beim Anstellen fahren die Schützen möglichst mit ihrem eigenen PKW. Bei gemeinsamen Fahrten stets Mundschutz anlegen.
Keine Ausweichmöglichkeit beim gemeinsamen Transport im Auto, deshalb ist Mund-Nasen-Schutz Pflicht. Die Bildung von Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sollte jedoch möglichst vermieden werden..

Die drei wichtigen Phasen des gemeinsamen Jagens

Zu unterscheiden sind drei Phasen beim gemeinsamen Jagen. Vor der Jagd, auf der Jagd und nach der Jagd. Ziel aller Maßnahmen ist, dass sich Menschen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, nicht zu nah kommen, um eine Infektion auszuschließen. Der von Medizinern propagierte Abstand von mindestens 1,5 Meter sollte stets eingehalten werden und möglichst noch durch einen Mundschutz verstärkt werden. Vor allem dann, wenn man sich in geschlossenen Räumen aufhält (zum Beispiel Autotransport, Wildkammer).

Auf einem Anhänger beim Treibjagdtransport geht es zwangsläufig eng zu, deshalb Mund-Nasen-Schutz anlegen.

Fragen und Antworten zu diesem aktuellen Thema

Was muss der Jagdleiter vor der Drückjagd in Corona-Zeiten berücksichtigen?

Alle Teilnehmer schriftlich einladen. Ebenso wie beim Besuch eines Restaurants muss der Eingeladene seine Kontaktdaten mit der Zusage übermitteln (Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer und E-Mail-Adresse), damit im Falle einer Infektion alle Jagdteilnehmer sofort unterrichtet werden können.

Des Weiteren ist in der Einladung schon auf geänderte Abläufe hinzuweisen: 

•       Keine Begrüßung per Handschlag oder gar Umarmung

•       Mitführung eines Mund-Nasen-Schutzes

•       Immer genügend Abstand zum Mitjäger

•       Mitnahme von Desinfektionsmitteln

Hier finden Sie ein Beispiel für eine Jagdeinladung in Corona-Zeiten.

So eng darf sich eine Jagdgesellschaft nur aufstellen, wenn alle Beteiligten Mund-Nasen-Schutz tragen

Was soll ein Jäger machen, falls er sich kurz vor der Jagd krank fühlt, zum Beispiel bei einer Erkältung?

In Rücksicht auf seine Mitjäger und auf die eigene Gesundheit sollte er absagen. Das gilt auch, wenn er in der letzten Zeit Kontakt mit Personen hatte, die nachgewiesenermaßen eine Covid-19-Infektion hatten.

Was muss bei der Begrüßung beachtet werden?

Die Begrüßung sollte auf jeden Fall auf einem Platz im Freien stattfinden, der so groß ist, dass ohne Probleme der Mindestabstand eingehalten werden kann. Der Jagdleiter sollte nochmal nachdrücklich auf die besonderen Bedingungen in Corona-Zeiten hinweisen. Die körpernahe Kontrolle der Jagdscheine kann vermieden werden, wenn eine Kopie bereits mit der schriftlichen Einladung angefordert worden ist.

Mit Abstand und aufgezogenem Mund-Nasen-Schutz ist man auf der sicheren Seite

Was ist zu tun, wenn ein Teilnehmer grob gegen die Vorgaben verstößt?

Konsequenterweise sollte die Jagdleitung diesen Jäger von der Jagd ausschließen. Ähnlich wie bei einem Sicherheitsverstoß mit der Waffe.

Die wenigsten „Berührungspunkte“ gibt es ja während der Jagd, oder?

Grundsätzlich ja. Aber bei einem gemeinsamen Autotransport zum Stand (geschlossener Raum, wenig Abstand), muss unbedingt ein Mundschutz angelegt werden. Das gilt ebenso, wenn nach dem Treiben gemeinsam Wild geborgen wird.

Bei der Wildbergung kommen sich die Beteiligten zwangsläufig näher

Worauf ist nach der Jagd zu achten?

Zunächst wieder Mundschutz anlegen bei gemeinsamer Auto-Rückfahrt. Auf Abstand achten beim Aufbrechen und in der Wildkammer. Im Zweifel Mundschutz tragen. Ein Spender mit Desinfektionsmittel und Papierhandtücher unterstützt diese Hygiene-Maßnahmen sinnvoll.

Rückt die Jagd-Corona beim Streckelegen zusammen, muss das „Visier hochgezogen werden“

Muss dann auf Streckelegen und Bruch überreichen verzichtet werden?

Nicht, wenn man auch hier die richtigen Vorsichtsmaßnahmen ergreift. Die Teilnehmer sollten wieder sich und andere durch eine Mund-Nase-Maske schützen. Beim Überreichen des Bruches wird auf den dazugehörigen Handschlag verzichtet. So wird auch in Corona-Zeiten der würdige Abschluss eines Jagdtages gewährleistet.

Das schöne Brauchtum des Bruchüberreichens lässt sich mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen auch in Pandemie-Zeiten aufrechterhalten

Und das Schüsseltreiben?

Muss nicht ausfallen. Prinzipiell sind dieselben Regeln wie bei einem normalen Restaurant-Besuch zu beachten. Ein Abschluss in fröhlicher Runde steht deshalb grundsätzlich nichts im Wege.

4 Antworten

  1. HALLO FRANKONIA,

    HERZLICHEN DANK!

    DIESE DETAILLIERTEN HINWEISE MIT FOTOS HÄTTE ICH MIR AUCH VON MEINEM LANDES- JAGD- VERBAND GEWÜNSCHT!

    HORRIDO & WAIDMANNSHEIL

    Bernd Stösser

  2. Dieses unsägliche töten von Tieren und dafür immer nach Rechtfertigung suchen. Sinnlos, wehrlose Tiere töten und mehr könnt ihr nicht! Feiglinge!

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