Sicherheitsregeln für die Drückjagd

Nicht zuletzt wegen der hohen Schwarzwildbestände kommt der Drück-Stöberjagd immer mehr Bedeutung zu. Waren es früher die großen Niederwild-Treibjagden, so sind es heute die Bewegungsjagden auf Schalenwild, die jagdgesellschaftlich einen hohen Stellenwert einnehmen und rot im jagdlichen Terminkalender markiert sind.

Jäger auf Hochsitz (©S.Ott/piclease)
Immer bereit – Wild kann jederzeit anwechseln (©S.Ott/piclease)

Doch bei vielen Revierinhabern hält sich die Begeisterung in Grenzen, wenn es um das Thema Jagdleitung bei einer Gesellschaftsjagd geht. Nicht nur wegen dem hohen Maß an Verantwortung und der Professionalität, sondern auch wegen dem großen zeitlichen Aufwand stellt die Planung, Durchführung und Nachbearbeitung einer solchen Jagd eine Herausforderung dar. Eine kurze Planungs-Checkliste für den Jagdleiter soll hier Abhilfe schaffen:

  • Informieren Sie sich umfangreich in Puncto UVV-Jagd bei der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Hier werden sehr gute Praxisbroschüren angeboten!
  • Jeder Schütze muss einen gültigen Jagdschein mitführen, lassen Sie diesen vorzeigen!
  • Jugendjagdscheininhaber dürfen bei Gesellschaftsjagden nicht als Schützen teilnehmen.
  • Denken Sie frühzeitig daran, ausreichend Hundeführer mit brauchbaren Hunden einzuladen. 
Kurzhaarteckel (©I.Göde/piclease)
Kurzhaarteckel mit GPS-Ortungsgeräten (©I.Göde/piclease)
  • Legen Sie Regeln und Sicherheitsbestimmungen für die Jagd fest und teilen Sie diese bei der Ansprache klar und deutlich mit.
  • Denken Sie an Reservewesten falls ein Jäger diese vergessen hat.
  • Drückjagdböcke mit einer Brüstungshöhe von mind. 2,50 m verbessern die Situation in puncto Kugelfang. 
  • Jedem Schützen muss persönlich sein Stand zugewiesen und die Gefährdungsbereiche gezeigt werden. 
  • Die Gefährdungsbereiche im Treiben müssen klar gekennzeichnet werden. Auch der Hinweis auf einen sicheren Kugelfang muss vom Jagdleiter angesprochen werden. 
  • Bilden Sie sich ein gutes Team aus zuverlässigen Personen und verteilen Sie die Aufgaben auf viele Schultern. Viele Aufgaben wie z.B. Anstellen, Bergung und Aufbrechen von Wild, Stecke legen müssen reibungslos ablaufen. 
  • Geben Sie den Hinweis, dass ein Signalhutband nicht ausreicht, sondern mindestens eine Signalweste getragen werden muss.
Jäger unterwegs (©S.Ott/piclease)
Signalwesten sind Pflicht (©S.Ott/piclease)
  • Während der Jagd gilt für alle Schützen striktes Alkoholverbot. Auch Restalkohol vom Vortag spielt hier eine Rolle!
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson und Jugendliche ab 14 Jahren je nach Reife und Eignung auch alleine als Treiber an einer solchen Jagd teilnehmen. 
  • Denken Sie daran, dass Sie die Jagd beenden wenn die Sicherheitsverhältnisse schlecht werden (Nebel, Schneetreiben, Dunkelheit).
  • Die Waffenaufbewahrung beim Schüsselreiben muss geregelt sein.
  • Klären Sie im Vorfeld die Verkehrssicherungspflicht mit dem Straßenbaulastträger bzw. der Behörde. Wer nach einer verkehrsrechtlichen Anordnung selbst den Schildersatz (Geschwindigkeitstrichter) aufstellen will benötigt eine RSA-Schulung!
  • Vergessen Sie nicht, vorzeitig das Aufstellen von Hinweisschildern und das Spannen von Trassierbändern an forst- oder landwirtschaftlichen Wegen vorzunehmen. 
  • Nach der Jagd ist vor der Jagd! Standprotokolle erleichtern die Auswertung einer Bewegungsjagd und helfen bei der Optimierung weiterer Jagden. 
Warnschild Jagd (©I.Göde/piclease)
Warnschild am Waldweg (©I.Göde/piclease)

Die Landesjagdschule des Bayerischen Jagdverbandes bietet in Ihrem Schulprogramm auch Seminare zur Organisation von Gesellschaftsjagden an. Dort können Sie sich umfangreich zu diesem Thema schulen lassen bzw. bekommen alle Informationen, die Sie benötigen. 

Für Ihre nächste Drück-Stöberjagd wünsche ich Ihnen ein kräftiges Waidmannsheil!

Severin Wejbora
(Leiter BJV-Landesjagdschule Standort Wunsiedel)

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